Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 23. Dezember 2003, HmbGVBl. S. 6
Auf Grund von § 32a des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) vom 20. Juni 1960 (HmbGVBl. S. 335), zuletzt geändert am 17. Dezember 2002 (HmbGVBl. S. 347, 351), wird verordnet:
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