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Vorschrift Saarländisches Fischereigesetz

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1999 (Amtsbl. S. 1282), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2016 (Amtsbl. I S. 76)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1999, Amtsbl. I S. 1282, zuletzt geändert am 21. November 2007, Amtsbl. I S. 2393

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1999, Amtsbl. I S. 1282, zuletzt geändert am 5. April 2006, Amtsbl. I S. 726

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Saarländisches Fischereigesetz (SFischG)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Saarland

In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1999 (Amtsbl. S. 1282), zuletzt geändert durch Artikel 166 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629, 2663)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.44003

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich

§ 2 Geschlossene und offene Gewässer

§ 3 Erklärung offener Gewässer zu geschlossenen

Zweiter Abschnitt
Fischereiberechtigung

§ 4 Inhalt des Fischereirechts

§ 5 Inhaber des Fischereirechts

§ 6 Selbstständige Fischereirechte

Dritter Abschnitt
Übertragung und Aufhebung von Fischereirechten

§ 7 Übertragung selbstständiger Fischereirechte

§ 8 (weggefallen)

Vierter Abschnitt
Ausübung des Fischereirechts

§ 9 Hegepflicht

§ 9a Hegeplan

§ 10 Übertragung der Ausübung

§ 11 Nutzung der Fischereirechte durch juristische Personen

§ 12 Fischereipachtvertrag

§ 13 Anzeige von Fischereipachtverträgen

§ 14 Fischereierlaubnisvertrag

§ 15 Fischereiausübung in Seitenarmen

§ 16 Fischereiausübung in blind endenden Gewässern

§ 16a Fischereiausübung in den Kernzonen der Biosphäre Bliesgau

§ 17 Fischereiberechtigung bei Ausübung eines fremden Fischereirechts

§ 18 Fischfang auf überfluteten Grundstücken

§ 19 Betretungsrecht

§ 20 Ausgleichspflicht

Fünfter Abschnitt
Fischereibezirke, Fischereigenossenschaften

§ 21 Fischereibezirke

§ 22 Eigenfischereibezirk

§ 23 Gemeinschaftlicher Fischereibezirk

§ 24 Abrundung von Fischereibezirken

§ 25 Fischereigenossenschaft

§ 25a Satzung der Fischereigenossenschaft

§ 26 Konstituierung der Fischereigenossenschaft

Sechster Abschnitt
Fischereischein, Fischerprüfung, Fischereiabgabe, Erlaubnisschein

§ 27 Fischereischein

§ 28 Jugendfischereischein

§ 29 Gültigkeitsdauer

§ 30 Zuständigkeit

§ 31 Versagung des Fischereischeines

§ 31a Einziehung des Fischereischeines

§ 32 Fischerprüfung

§ 33 Gebühren und Abgaben

§ 34 Erlaubnisschein

§ 35 Inhalt des Erlaubnisscheines

Siebenter Abschnitt
Fischartenschutz und Schutz der Fischbestände

§ 36 Verbot schädigender Mittel

§ 37 Schadenverhütende Maßnahmen an Anlagen zur Wasserentnahme und an Triebwerken

§ 38 Ablassen von Gewässern

§ 39 Schutz der Fischerei

§ 40 Sicherung des Fischwechsels

§ 41 Schonbezirke

§ 42 Fischwege

§ 43 Fischwege bei bestehenden Anlagen

§ 44 Fischfang an Fischwegen

§ 45 Mitführen von Fischereigerät

Achter Abschnitt
Entschädigung

§ 46 Entschädigung

Neunter Abschnitt
Fischereibehörden, Fischereiaufsicht, Fischereibeirat

§ 47 Fischereibehörde

§ 48 Fischereiaufsicht

§ 49 Anzeige von Fischsterben

§ 50 Befugnisse des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie des Fischereiverbandes Saar

§ 51 (aufgehoben)

Zehnter Abschnitt
Bußgeldbestimmungen

§ 52 Ordnungswidrigkeiten

Elfter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 53 Übergangsvorschriften

§ 54 (entfallen)

§ 55 Inkrafttreten

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