Sachgebiet: Gefahrgut
Gesetzgeber: Bund
Vom 26. August 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 242)
*Diese Verordnung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2025/149 der Kommission vom 15. November 2024 zur Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (ABl. L, 2025/149, 24.1.2025).
Aufgrund des Artikels 8 der Verordnung vom 19. Juni 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 147) wird nachstehend der Text der Gefahrgutverordnung Strae, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in der vom 26. Juni 2025 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung bercksichtigt:
1. die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 18. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 227),
2. den am 26. Juni 2025 in Kraft getretenen Artikel 1 und den am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Artikel 2 der eingangs genannten Verordnung.
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