Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bremen
Vom 25. Juni 2024 (Brem.GBl. S. 550)
Aufgrund des § 6 Absatz 6 des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes vom 24. März 2015 (Brem.GBl. S. 124), das zuletzt durch das Gesetz vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 313) geändert worden ist, verordnet der Senat:
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