Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Sachsen
Vom 20. März 2024 (SächsGVBl. S. 319)
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Lebensmittel-, Futtermittel- und Tabakrechts im Freistaat Sachsen vom 20. März 2024 (SächsGVBl. S. 319); Inkrafttreten gem. Artikel 3 Absatz 1 dieses Gesetzes am 13. April 2024.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
