Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 29. September 2022 (Nds. GVBl. S. 639)
Aufgrund des § 87 Sätze 1 und 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 578), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet:
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