logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 20. Januar 2022 (GMBl 2022, S. 78)

Amtliche Anmerkung:

Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift dient der Umsetzung

  • - des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1147 der Kommission vom 10. August 2018 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Abfallbehandlung (ABl. L 208 vom 17.8.2018, S. 38) und

  • - der Anforderungen für die Schlackenaufbereitung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/2010 der Kommission vom 12. November 2019 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Abfallverbrennung (ABl. L 312 vom 3.12.2019, S. 55).

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1502819

Auf Grund des Artikels 84 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 48 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), von denen § 48 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, erlässt die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift:

A. Allgemeines

I. Anwendungsbereich

II. Begriffsbestimmungen und Einheiten im Messwesen

III. Zugänglichkeit von Normen

B. Besondere Regelungen für Bodenbehandlungsanlagen und Anlagen zur chemischen Behandlung von Abfällen

Anlagen der Nummer 8.7 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV): Anlagen zur Behandlung von verunreinigtem Boden durch biologische Verfahren, Entgasen, Strippen oder Waschen

5.4.8.7a Anlagen zur Behandlung von verunreinigtem Boden durch Waschen

5.4.8.7b Anlagen zur Behandlung von verunreinigtem Boden durch Entgasen oder Strippen

Anlagen der Nummer 8.8 des Anhangs 1 der 4. BImSchV

5.4.8.8 Anlagen zur chemischen Behandlung von Abfällen

C. Besondere Regelungen für Schredderanlagen, für die physikalischchemische Behandlung von Abfällen sowie für die sonstige Behandlung von Abfällen

Anlagen der Nummern 8.9.1, 8.10, 8.11, 8.12 und 8.14 des Anhangs 1 der 4. BImSchV

5.4.8.9.1 Anlagen zur Behandlung von nicht gefährlichen metallischen Abfällen in Schredderanlagen

5.4.8.10 Anlagen der Nummer 8.10: Anlagen zur physikalischchemischen Behandlung von Abfällen

5.4.8.10a Anlagen zum Trocknen von Abfällen

5.4.8.10b Anlagen zum Trocknen von Klärschlamm

5.4.8.10c Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten oder -einrichtungen oder anderen Wärmeüberträgern, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), Kohlenwasserstoffe (KW) oder ammoniakhaltige Kältemittel enthalten

5.4.8.10d Anlagen zur Behandlung von Aluminiumsalzschlacken

5.4.8.10e Anlagen zur chemischphysikalischen Behandlung von festen oder pastösen Abfällen für den Bergversatz

5.4.8.10f Anlagen zur Behandlung von verbrauchter Aktivkohle, Altkatalysatoren und ausgehobenen kontaminierten Böden

5.4.8.10g Anlagen zur Dekontamination PCB haltiger Ausrüstung

5.4.8.10h Anlagen zur chemischphysikalischen Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

5.4.8.11 Anlagen zur sonstigen Behandlung von Abfällen

5.4.8.11a Anlagen zur mechanischen Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen und ähnlich zusammengesetzten Abfällen

5.4.8.11b Anlagen zur sonstigen Behandlung von Abfällen

5.4.8.11c Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten oder -einrichtungen oder anderen Wärmeüberträgern, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), Kohlenwasserstoffe (KW) oder ammoniakhaltige Kältemittel enthalten

5.4.8.11d Anlagen zur Re-Raffination von Altöl, zur chemisch-physikalischen Behandlung heizwertreicher Abfälle und zur Regenerierung verbrauchter Lösungsmittel

5.4.8.11e Anlagen zur mechanischen Behandlung von quecksilberhaltigen Elektro- und ElektronikAltgeräten

5.4.8.11f Anlagen zur mechanischen Behandlung von Aschen und Schlacken aus der Verbrennung von Abfällen

5.4.8.12 / 5.4.8.14 Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen

D. Sanierungsfrist

E. Inkrafttreten

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück