Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Saarland
Vom 5. November 2021 (Amtsbl. I S. 2474)
Aufgrund des § 38 Absatz 1 Nummer 2 des Geologiedatengesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387) verordnet die Landesregierung:
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