Sachgebiet: Bio- und Gentechnik
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Februar 2021 (GMBl 2021, S. 86; zul. geändert GMBl 2021, S. 1331)
Gemäß § 19 Absatz 4 der Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende, vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beschlossene Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe, bekannt:
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