Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Mrz 2019 (GMBl 2019, S. 262); zuletzt gendert GMBl 2022, S. 16)
Gem 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium fr Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss fr Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel fr Betriebssicherheit bekannt:
Neufassung der TRBS 1203
Die TRBS 1203 "Befhigte Personen", Ausgabe Mrz 2010, GMBl 2010, S. 627 [Nr. 29] v. 12.5.2010, mit nderungen und Ergnzungen: GMBl 2012, S. 386 [Nr. 21] v. 26.4.2012, wird wie folgt neu gefasst:
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