Sachgebiet: Strahlenschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 9. Juli 2018, BGBl. I S. 1090
Auf Grund des 9 des Transparenzgesetzes vom 27. Januar 2017 (BGBl. I S. 114, 125, 1676) in Verbindung mit 1 Absatz 2 des Zustndigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 14. Mrz 2018 (BGBl. I S. 374) verordnet das Bundesministerium fr Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium fr Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Bundesministerium der Finanzen:
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