Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Sachsen
In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330), zuletzt geändert am 22. August 2019 (SächsGVBl. S. 663)
Der Sächsische Landtag hat am 10. Juli 2003 das folgende Gesetz beschlossen:
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