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Vorschrift Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes

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Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchDVO)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt

Vom 24. August 2005, GVBl. LSA S. 597, geändert am 4. Dezember 2009, GVBl. LSA S. 592

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Aufgrund des § 9 Satz 2, des § 10 Abs. 3 Satz 3, des § 21a Satz 2, des § 22 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 3 und des § 30 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Pflanzenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vorn 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. August 2004 (BGBl. II S. 1154), in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen im Bereich der Landwirtschaft vom 6. April 2005 (GVBl. LSA S. 176) und Abschnitt II Nr. 8 des Beschlusses der Landesregierung Sachsen-Anhalt über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 9./23. Juli 2002 (MBl. LSA S. 779), zuletzt geändert durch Beschluss vom 25. Januar 2005 (MBl. LSA S. 31), wird verordnet:

Abschnitt 1
Anzeigepflicht

§ 1 Anzeige der Anwendung, der Beratung über die Anwendung, der Einfuhr und des In-Verkehr-Bringens von Pflanzenschutzmitteln

Abschnitt 2
Sachkundenachweis

§ 2 Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

§ 3 Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung

§ 4 Prüfung der Sachkunde

Abschnitt 3
Kontrollstellen

§ 5 Kontrollstellen zur Prüfung von im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten

§ 6 Voraussetzungen für die Anerkennung von Kontrollstellen

§ 7 Anerkennung der Kontrollstellen

§ 8 Berechtigung der Kontrollstellen

§ 9 Verpflichtung der Kontrollstellen

§ 10 Anzeige zur Durchführung von Kontrollen

§ 11 Beendigung der Anerkennung

§ 12 Zuständigkeiten

Abschnitt 3a
Ergänzende Verfahrensbestimmungen

§ 12a Ergänzende Verfahrensbestimmungen

Abschnitt 4
Bußgeldvorschriften

§ 13 Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 5
Aufhebung von Verordnungen, In-Kraft-Treten

§ 14 Aufhebung von Verordnungen

§ 15 In-Kraft-Treten

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