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Vorschrift Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz

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  • Vom 11. Dezember 2018 (ABl. L 328 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 2 der VERORDNUNG (EU) 2023/857 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. April 2023 (ABl. L 111 S. 1)

  • Vom 11. Dezember 2018 (ABl. L 328 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 2 der VERORDNUNG (EU) 2023/839 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. April 2023 (ABl. L 107 S. 1)

  • Vom 11. Dezember 2018 (ABl. L 328 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 13 der VERORDNUNG (EU) 2021/1119 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Juni 2021 (ABl. L 243 S. 1)

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VERORDNUNG (EU) 2018/1999 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ((EU) 2018/1999 )

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 11. Dezember 2018 (ABl. L 328 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 2 der RICHTLINIE (EU) 2023/2413 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Oktober 2023 (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1226859

Präambel

KAPITEL 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

KAPITEL 2
Integrierte nationale Energie- und Klimapläne

Artikel 3 Integrierte nationale Energie- und Klimapläne

Artikel 4 Nationale Ziele, Vorgaben und Beiträge für die fünf Dimensionen der Energieunion

Artikel 5 Verfahren zur Festlegung des Beitrags der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der erneuerbaren Energie

Artikel 6 Verfahren zur Festlegung des Beitrags der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Energieeffizienz

Artikel 7 Nationale Politiken und Maßnahmen für die fünf Dimensionen der Energieunion

Artikel 8 Analysegrundlage der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne

Artikel 9 Entwürfe integrierter nationaler Energie- und Klimapläne

Artikel 10 Konsultation der Öffentlichkeit

Artikel 11 Dialog über klima- und energiepolitische Fragen auf mehreren Ebenen

Artikel 12 Regionale Zusammenarbeit

Artikel 13 Bewertung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne

Artikel 14 Aktualisierung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne

KAPITEL 3
Langfrist-Strategien

Artikel 15 Langfrist-Strategien

Artikel 16 Strategischer Plan für Methan

KAPITEL 4
Berichterstattung

Abschnitt 1
Zweijährliche Fortschrittsberichte und entsprechende Folgemaßnahmen

Artikel 17 Integrierte nationale energie- und klimabezogene Fortschrittsberichte

Artikel 18 Integrierte Berichterstattung über die Treibhausgaspolitiken und -maßnahmen sowie über Projektionen

Artikel 19 Integrierte Berichterstattung über nationale Anpassungsmaßnahmen, über die finanzielle und technologische Unterstützung für Entwicklungsländer und über Versteigerungserlöse

Artikel 20 Integrierte Berichterstattung über erneuerbare Energie

Artikel 21 Integrierte Berichterstattung über Energieeffizienz

Artikel 22 Integrierte Berichterstattung über die Sicherheit der Energieversorgung

Artikel 23 Integrierte Berichterstattung über den Energiebinnenmarkt

Artikel 24 Integrierte Berichterstattung über Energiearmut

Artikel 25 Integrierte Berichterstattung über Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Abschnitt 2
Jahresbericht

Artikel 26 Jahresbericht

Artikel 27 Berichterstattung über die Vorgaben für 2020

Abschnitt 3
Plattform für die Berichterstattung

Artikel 28 E-Plattform

KAPITEL 5
Zusammenfassende Bewertung der Fortschritte und politische Maßnahmen, mit denen die Vorgaben der Union erreicht werden sollen - Überwachung durch die Kommission

Artikel 29 Fortschrittsbewertung

Artikel 30 Abweichungen von den übergeordneten Zielen der Energieunion und den Vorgaben der Verordnung (EU) 2018/842

Artikel 31 Maßnahmen bei unzureichendem Ambitionsniveau der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne

Artikel 32 Vorgehen bei unzureichenden Fortschritten bei der Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele und Vorgaben der Union

Artikel 33 Finanzierungsmechanismus der Union für erneuerbare Energie

Artikel 34 Empfehlungen der Kommission an die Mitgliedstaaten

Artikel 35 Bericht über die Lage der Energieunion

Artikel 36 Überwachung des Governance-Mechanismus

KAPITEL 6
Unionssystem und nationale Systeme für Emissionen von Treibhausgasen und den Abbau dieser Gase durch Senken

Artikel 37 Inventarsystem der Union und nationale Inventarsysteme

Artikel 38 Überprüfung der Inventare

Artikel 39 Unionssystem und nationale Systeme für Politiken und Maßnahmen sowie Projektionen

Artikel 40 Einrichtung und Führung von Registern

KAPITEL 7
Zusammenarbeit und Unterstützung

Artikel 41 Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Union

Artikel 42 Aufgaben der Europäischen Umweltagentur

KAPITEL 8
Schlussbestimmungen

Artikel 43 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 44 Ausschussverfahren

Artikel 45 Überprüfung

Artikel 46 Änderung der Richtlinie 94/22/EG

Artikel 47 Änderung der Richtlinie 98/70/EG

Artikel 48 Änderungen der Richtlinie 2009/31/EG

Artikel 49 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 663/2009

Artikel 50 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009

Artikel 51 Änderung der Richtlinie 2009/73/EG

Artikel 52 Änderung der Richtlinie 2009/119/EG des Rates

Artikel 53 Änderung der Richtlinie 2010/31/EU

Artikel 54 Änderung der Richtlinie 2012/27/EU

Artikel 55 Änderung der Richtlinie 2013/30/EU

Artikel 56 Änderung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates

Artikel 57 Aufhebung

Artikel 58 Übergangsbestimmungen

Artikel 59 Inkrafttreten

ANHANG I
ALLGEMEINER RAHMEN FÜR INTEGRIERTE NATIONALE ENERGIEUND KLIMAPLÄNE

Teil 1
Allgemeiner Rahmen

ABSCHNITT A: NATIONALER PLAN

ABSCHNITT B: ANALYSEGRUNDLAGE (2)

Teil 2
Liste der in Abschnitt B des nationalen Plans anzugebenden Parameter und Variablen (2) (3) (4) (5)

ANHANG II
NATIONALE BEITRÄGE ZUM ANTEIL AN ENERGIE AUS ERNEUERBAREN QUELLEN AM BRUTTOENDENERGIEVERBRAUCH 2030

ANHANG III
MITTEILUNG VON MAßNAHMEN UND METHODEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON ARTIKEL 7 DER RICHTLINIE 2012/27/EU DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN

ANHANG IV
ALLGEMEINER RAHMEN FÜR LANGFRIST-STRATEGIEN

ANHANG V
ANGABEN ZU DEN TREIBHAUSGASINVENTAREN

Teil 1

Teil 2

Teil 3
Methoden für die Überwachung und Berichterstattung im LULUCF-Sektor

Teil 4
Inventar-Indikatoren

ANHANG VI
INFORMATIONEN ÜBER POLITIKEN UND MAßNAHMEN IM BEREICH DER TREIBHAUSGASEMISSIONEN

ANHANG VII
INFORMATIONEN ZU PROJEKTIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT TREIBHAUSGASEMISSIONEN

ANHANG VIII
INFORMATIONEN ÜBER NATIONALE ANPASSUNGSMAßNAHMEN, ÜBER DIE FINANZIELLE UND TECHNOLOGISCHE UNTERSTÜTZUNG FÜR ENTWICKLUNGSLÄNDER UND ÜBER VERSTEIGERUNGSERLÖSE

Teil 1
Berichterstattung über Anpassungsmaßnahmen

Teil 2
Berichterstattung über die Unterstützung für Entwicklungsländer

Teil 3
Berichterstattung über Versteigerungserlöse

ANHANG IX
ZUSÄTZLICHE MELDEPFLICHTEN

Teil 1
Zusätzliche Meldepflichten im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien

Teil 2
Zusätzliche Meldepflichten bezüglich der Energieeffizienz

ANHANG X
BERICHT DER UNION ÜBER DIE NACHHALTIGKEIT VON BIOENERGIE

ANHANG XI
FREIWILLIGE SYSTEME, ZU DENEN DIE KOMMISSION GEMÄß ARTIKEL 30 ABSATZ 4 DER RICHTLINIE (EU) 2018/2001 EINEN BESCHLUSS ERLASSEN HAT

ANHANG XII
NATIONALE INVENTARSYSTEME

ANHANG XIII
ENTSPRECHUNGSTABELLE

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