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VERORDNUNG (EU) 2018/1999 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ((EU) 2018/1999 )

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 11. Dezember 2018 (ABl. L 328 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 2 der RICHTLINIE (EU) 2023/2413 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Oktober 2023 (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023)

KAPITEL 1
Allgemeine Bestimmungen

KAPITEL 2
Integrierte nationale Energie- und Klimapläne

KAPITEL 3
Langfrist-Strategien

KAPITEL 4
Berichterstattung

Abschnitt 1
Zweijährliche Fortschrittsberichte und entsprechende Folgemaßnahmen

Abschnitt 2
Jahresbericht

Abschnitt 3
Plattform für die Berichterstattung

KAPITEL 5
Zusammenfassende Bewertung der Fortschritte und politische Maßnahmen, mit denen die Vorgaben der Union erreicht werden sollen - Überwachung durch die Kommission

KAPITEL 6
Unionssystem und nationale Systeme für Emissionen von Treibhausgasen und den Abbau dieser Gase durch Senken

KAPITEL 7
Zusammenarbeit und Unterstützung

KAPITEL 8
Schlussbestimmungen

ANHANG I
ALLGEMEINER RAHMEN FÜR INTEGRIERTE NATIONALE ENERGIEUND KLIMAPLÄNE

Teil 1
Allgemeiner Rahmen

ANHANG V
ANGABEN ZU DEN TREIBHAUSGASINVENTAREN

ANHANG VIII
INFORMATIONEN ÜBER NATIONALE ANPASSUNGSMAßNAHMEN, ÜBER DIE FINANZIELLE UND TECHNOLOGISCHE UNTERSTÜTZUNG FÜR ENTWICKLUNGSLÄNDER UND ÜBER VERSTEIGERUNGSERLÖSE

ANHANG IX
ZUSÄTZLICHE MELDEPFLICHTEN