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Vorschrift Vergabeverordnung

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  • Vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), zuletzt geändert am 25. März 2020 (BGBl. I S. 674, 675)

  • Vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), zuletzt geändert am 12. Juli 2019 (BGBl. I S. 1081)

  • Vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), zuletzt geändert am 10. Juli 2018 (BGBl. I S. 1117, 1120)

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Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Bund

Vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), zuletzt geändert am 12. November 2020 (BGBl. I S. 2392)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1164250

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

§ 2 Vergabe von Bauaufträgen

§ 3 Schätzung des Auftragswerts

§ 4 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung

§ 5 Wahrung der Vertraulichkeit

§ 6 Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 7 Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens

§ 8 Dokumentation und Vergabevermerk

Unterabschnitt 2
Kommunikation

§ 9 Grundsätze der Kommunikation

§ 10 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel

§ 11 Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren

§ 12 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation

§ 13 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 2
Vergabeverfahren

Unterabschnitt 1
Verfahrensarten

§ 14 Wahl der Verfahrensart

§ 15 Offenes Verfahren

§ 16 Nicht offenes Verfahren

§ 17 Verhandlungsverfahren

§ 18 Wettbewerblicher Dialog

§ 19 Innovationspartnerschaft

§ 20 Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung

Unterabschnitt 2
Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren

§ 21 Rahmenvereinbarungen

§ 22 Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme

§ 23 Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems

§ 24 Fristen beim Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme

§ 25 Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen

§ 26 Durchführung elektronischer Auktionen

§ 27 Elektronische Kataloge

Unterabschnitt 3
Vorbereitung des Vergabeverfahrens

§ 28 Markterkundung

§ 29 Vergabeunterlagen

§ 30 Aufteilung nach Losen

§ 31 Leistungsbeschreibung

§ 32 Technische Anforderungen

§ 33 Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen

§ 34 Nachweisführung durch Gütezeichen

§ 35 Nebenangebote

§ 36 Unteraufträge

Unterabschnitt 4
Veröffentlichungen , Transparenz

§ 37 Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil

§ 38 Vorinformation

§ 39 Vergabebekanntmachung; Bekanntmachung über Auftragsänderungen

§ 40 Veröffentlichung von Bekanntmachungen

§ 41 Bereitstellung der Vergabeunterlagen

Unterabschnitt 5
Anforderungen an Unternehmen; Eignung

§ 42 Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern

§ 43 Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften

§ 44 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

§ 45 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

§ 46 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

§ 47 Eignungsleihe

§ 48 Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

§ 49 Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements

§ 50 Einheitliche Europäische Eigenerklärung

§ 51 Begrenzung der Anzahl der Bewerber

Unterabschnitt 6
Einreichung, Form und Umgang mit Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten

§ 52 Aufforderung zur lnteressensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog

§ 53 Form und Übermittlung der lnteressensbekundungen, lnteressensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote

§ 54 Aufbewahrung ungeöffneter lnteressensbekundungen, lnteressensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote

§ 55 Öffnung der lnteressensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote

Unterabschnitt 7
Prüfung und Wertung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag

§ 56 Prüfung der lnteressensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen

§ 57 Ausschluss von lnteressensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten

§ 58 Zuschlag und Zuschlagskriterien

§ 59 Berechnung von Lebenszykluskosten

§ 60 Ungewöhnlich niedrige Angebote

§ 61 Ausführungsbedingungen

§ 62 Unterrichtung der Bewerber und Bieter

§ 63 Aufhebung von Vergabeverfahren

Abschnitt 3
Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen

§ 64 Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen

§ 65 Ergänzende Verfahrensregeln

§ 66 Veröffentlichungen, Transparenz

Abschnitt 4
Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und von Straßenfahrzeugen

§ 67 Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Liefer- oder Dienstleistungen

§ 68 Beschaffung von Straßenfahrzeugen

Abschnitt 5
Planungswettbewerbe

§ 69 Anwendungsbereich

§ 70 Veröffentlichung, Transparenz

§ 71 Ausrichtung

§ 72 Preisgericht

Abschnitt 6
Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 73 Anwendungsbereich und Grundsätze

§ 74 Verfahrensart

§ 75 Eignung

§ 76 Zuschlag

§ 77 Kosten und Vergütung

Unterabschnitt 2
Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen

§ 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe

Unterabschnitt 2
Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen

§ 79 Durchführung von Planungswettbewerben

§ 80 Aufforderung zur Verhandlung; Nutzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbs

Abschnitt 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 81 Übergangsbestimmungen

§ 82 Fristenberechnung

Anlage 1
(zu § 31 Absatz 2)
Technische Anforderungen, Begriffsbestimmungen

Anlage 2
(zu § 68 Absatz 1 und 3)
Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen anfallenden externen Kosten

Anlage 3
(zu § 68 Absatz 3)
Methode zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen anfallenden Betriebskosten

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