Vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Februar 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 39)
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Unterabschnitt 2
Kommunikation; Bekanntmachungen
Abschnitt 2
Vergabeverfahren
Unterabschnitt 1
Verfahrensarten
Unterabschnitt 2
Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
Unterabschnitt 3
Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Unterabschnitt 4
Veröffentlichungen , Transparenz
Unterabschnitt 5
Anforderungen an Unternehmen; Eignung
Unterabschnitt 6
Einreichung, Form und Umgang mit Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
Unterabschnitt 7
Prüfung und Wertung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag
Abschnitt 3
Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen
Abschnitt 4
Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen
Abschnitt 5
Planungswettbewerbe
Abschnitt 6
Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
Unterabschnitt 1
Allgemeines
Unterabschnitt 2
Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen
Unterabschnitt 2
Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen
Abschnitt 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen