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Vorschrift Umweltschadensgesetz

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  • Vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306)

  • Vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972, 1975)

  • Vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1764)

  • Weitere 12 Fassungen…

Rechtssprechung zu: USchadG
  • BVerwG: Bewirtschaftungsmaßnahmen; Umweltschäden, Urt. v. 25.11.2021

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Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden* (Umweltschadensgesetz - USchadG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bund

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2021 (BGBl. I S. 346)

Amtliche Anmerkung:

* Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 56), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/1010 (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115) geändert worden ist.

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.271970

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Anwendungsbereich

§ 4 Informationspflicht

§ 5 Gefahrenabwehrpflicht

§ 6 Sanierungspflicht

§ 7 Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 8 Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen

§ 9 Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen

§ 10 Aufforderung zum Tätigwerden

§ 11 Rechtsschutz

§ 12 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 12a Vorbereitung der Berichterstattung an die Europäische Kommission

§ 13 Zeitliche Begrenzung der Anwendung

§ 14 Übergangsvorschrift zu Anlage 1

Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1)
Berufliche Tätigkeiten

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 3 Nummer 3)

Anlage 3 (zu § 3 Absatz 3 Nummer 5)

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