Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
Stand vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569), zuletzt geändert am 19. November 2020 (BGBl. I S. 2456)
Die Änderungern gem. Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vom 23. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2229) treten gem. Artikel 4 derselben Vorschrift am 1. januar 2021 in Kraft und sind textlich schon umgesetzt.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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