Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
Stand vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569), zuletzt geändert am 23. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2229)
Die Änderungern gem. Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vom 23. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2229) treten gem. Artikel 4 derselben Vorschrift am 1. januar 2021 in Kraft und sind textlich schon umgesetzt.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
