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Vorschrift Sächsisches E-Government-Gesetz

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  • Vom 8. November 2019 (SächsGVBl. S. 718)

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Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen (Sächsisches E-Government-Gesetz - SächsEGovG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Sachsen

Vom 8. November 2019 (SächsGVBl. S. 718), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517)

Amtliche Anmerkung:

§ 3a dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (ABl. L 133 vom 6.5.2014, S. 1).

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1296649

Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 2. August 2019 (SächsGVBl. S. 630) wird nachstehend der Wortlaut des E-Government-Gesetzes in der seit dem 31. August 2019 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. den teils am 9. August 2014, teils am 1. August 2016 sowie teils am 1. August 2018 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 398),

  2. den am 25. November 2014 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 4. April 2015 (SächsGVBl. S. 374),

  3. den am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Artikel 9 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198),

  4. den am 27. April 2019 in Kraft getretenen Artikel 2 Absatz 6 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245),

  5. den teils am 22. Juni 2019 in Kraft getretenen, teils am 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 422),

  6. den am 31. August 2019 in Kraft getretenen Artikel 2 des eingangs genannten Gesetzes (SächsGVBl. S. 630).

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Elektronische Kommunikation

§ 2a Elektronische Verwaltungsverfahren

§ 3 Elektronische Zahlungsverfahren

§ 3a Elektronischer Rechnungsempfang

§ 4 Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

§ 5 Datenschutz

§ 6 Barrierefreiheit

§ 7 Georeferenzierung

Abschnitt 2
Regelungen für die staatlichen Behörden

§ 8 Bereitstellung von Daten

§ 9 Interoperabilität

§ 10 Basiskomponenten

§ 11 Datenübermittlung

§ 11a Serviceportal Amt24

§ 12 Elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung

§ 12a Optimierung von Verwaltungsabläufen

§ 12b Einheitliche Standards

Abschnitt 3
Regelungen für die Träger der Selbstverwaltung

§ 13 Interoperabilität

§ 13a Bereitstellung von Daten

§ 14 Basiskomponenten, Einheitliche Standards

§ 15 Datenübermittlung

§ 15a Serviceportal Amt24

§ 16 Elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung

Abschnitt 4
Organisation

§ 17 Zentrale Einrichtungen des Freistaates Sachsen

§ 18 IT-Kooperationsrat

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 19 Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 20 Experimentierklausel

§ 21 Evaluierung

§ 22 Einschränkung eines Grundrechtes

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