Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2826), zuletzt geändert durch Artikel 67 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626, 639)
Äufhebung § 14 durch Artikel 4 Abs. 29 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) tritt gem. Artikel 7 Abs. 3 desselben Gesetzes am 1. Oktober 2021 in Kraft und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
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