Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2826), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666, 1669)
Die Änderung durch Artikel 4 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) wurde noch nicht berücksichtigt. Artikel 4 tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
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