Sachgebiet: Gertesicherheit
Gesetzgeber: Bund
Vom 29. November 2011, BGBl. I S. 2349, zuletzt geändert am 31. August 2015, BGBl. I S. 1474, 1545
Auf Grund des 3 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und 5 und 7a, des 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 3 sowie des 9 Absatz 3d des Gefahrgutbefrderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1774, 3975) verordnet das Bundesministerium fr Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach Anhrung der in 7a des Gefahrgutbefrderungsgesetzes genannten Verbnde, Sicherheitsbehrden und -organisationen:
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