Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 7. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2358), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. August 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 219)
Die Änderungen durch Artikel 110 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3448) treten gemäß Artikel 137 desselben Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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