Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 7. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2358), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3176)
Die Änderungen durch Artikel 4 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) treten gemäß Artikel 4 desselben Gesetzes am 1. Oktober 2021 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Die Änderungen durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3176) treten gemäß Artikel 4 desselben Gesetzes am 1. Januar 2022 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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