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Vorschrift Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz

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  • Vom 24. Juli 2003 (GVBl. S. 452), zuletzt geändert am 23. März 2019 (GVBl. S. 98, 145)

  • Vom 24. Juli 2003, GVBl. S. 452, zuletzt geändert am 15. Mai 2018 (GVBl. S. 230, 248)

  • Vom 24. Juli 2003 (GVBl. S. 452, zuletzt geändert am 12. Juli 2017 (GVBl. S. 366)

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Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Bayern

Vom 24. Juli 2003 (GVBl. S. 452), zuletzt geändert am 24. Juli 2020 (GVBl. S. 370)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.317214

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Art. 1 Ziele und Anwendungsbereich

Art. 2 (aufgehoben)

Art. 3 Allgemeine staatliche Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen Verbraucherschutz

Art. 4 Kommunale Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Art. 5 Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Art. 5a Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Art. 5b Besondere staatliche Behörden für Gesundheit

Art. 6 Zusammenwirken

Art. 7 Aufgabenübertragung und Beleihung, Qualitätssicherung

Zweiter Teil
Aufgaben, Befugnisse und dazugehörige Pflichten

I. Abschnitt
Allgemeine Aufgaben

Art. 8 Allgemeine Aufklärung und Information

Art. 9 Gesundheitsförderung und Prävention

Art. 10 Risikoanalyse, Risikokommunikation, Gesundheitsberichterstattung

Art. 11 Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen

Art. 12 Unerlaubte Heilkundeausübung, Versicherungs- und Anzeigepflichten

II. Abschnitt
Gesundheitsaufgaben

Art. 13 Gesundheitliche Aufklärung und Beratung

Art. 14 Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

Art. 15 Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Art. 16 Aufgaben im Bereich des Infektionsschutzes

Art. 17 Befugnisse im Bereich des Infektionsschutzes

Art. 18 Krankenpflegerische Tätigkeiten

III. Abschnitt
Veterinär-, Futter- und Lebensmittelüberwachung

Art. 19 Veterinärüberwachung

Art. 20 Futtermittelüberwachung

Art. 21 Lebensmittelüberwachung

Art. 21a Aufgaben und Zuständigkeiten nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Art. 21b Kosten

Art. 22 Wechsel des Kontrollgebiets

Art. 23 Anwendbarkeit der allgemeinen Grundsätze des Sicherheitsrechts

Art. 24 (aufgehoben)

Art. 25 Gegenprobensachverständige

Art. 26 Ausfuhr, Durchfuhr, innergemeinschaftliches Verbringen

Art. 27 Staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker

Art. 28 Zulassung zur berufspraktischen Ausbildung

Art. 29 Verpflichtungen der Betreiber öffentlicher und privater Schlachthöfe

Dritter Teil
Ethik-Kommissionen

Art. 29a Einrichtung, Aufgabe

Art. 29b Zuständigkeit

Art. 29c Zusammensetzung

Art. 29d Tätigkeit der Mitglieder, Unabhängigkeit

Art. 29e Geschäftsstelle

Art. 29f Staatliche Aufsicht

Art. 29g (aufgehoben)

Vierter Teil
Datenschutz, Datenübermittlung

Art. 30 Datenschutz, Geheimhaltungspflichten

Art. 30a Gemeinsames Verfahren

Art. 31 Mitteilungen, Datenübermittlungen

Art. 31a Erhebung von Meldedaten

Fünfter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften

Art. 32 Einschränkung von Grundrechten

Art. 33 Ordnungswidrigkeiten

Art. 34 Verordnungsermächtigungen

Art. 35 Übergangsvorschriften

Art. 36 In-Kraft-Treten

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