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Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Bayern

Vom 24. Juli 2003 (GVBl. S. 452), zuletzt geändert am 24. Juli 2020 (GVBl. S. 370)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Teil
Aufgaben, Befugnisse und dazugehörige Pflichten

I. Abschnitt
Allgemeine Aufgaben

II. Abschnitt
Gesundheitsaufgaben

III. Abschnitt
Veterinär-, Futter- und Lebensmittelüberwachung

Dritter Teil
Ethik-Kommissionen

Vierter Teil
Datenschutz, Datenübermittlung

Fünfter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften