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Vorschrift Deponieverordnung

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  • Vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 1533)

  • Vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465, 3504)

  • Vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 23 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808, 2838)

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Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598, 2751)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderung des § 7 Abs. 3 durch Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c der Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung vom 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 1533) tritt gem. Artikel 3 Abs. 2 derselben Verordnung am 1. Januar 2024 in Kraft und ist daher textlich noch nicht umgesetzt.

Die Änderungen durch Artikel 3 der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598, 2751) treten gemäß Artikel 5 Absatz 1 derselben Verordnung am 1. August 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.398165

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Teil 2
Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien

§ 3 Errichtung

§ 4 Organisation und Personal

§ 5 Inbetriebnahme

§ 6 Voraussetzungen für die Ablagerung

§ 7 Nicht zugelassene Abfälle

§ 8 Annahmeverfahren

§ 9 Handhabung der Abfälle

§ 10 Stilllegung

§ 11 Nachsorge

§ 12 Maßnahmen zur Kontrolle, Verminderung und Vermeidung von Emissionen, Immissionen, Belästigungen und Gefährdungen

§ 13 Information und Dokumentation

Teil 3
Verwertung von Deponieersatzbaustoffen

§ 14 Grundsätze

§ 15 Einsatzbereiche und Zuordnung

§ 16 Inverkehrbringen von Abfällen

§ 17 Annahmeverfahren und Dokumentation

Teil 4
Sonstige Vorschriften

§ 18 Sicherheitsleistung

§ 19 Antrag, Anzeige

§ 20 Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 21 Behördliche Entscheidungen

§ 21a Öffentliche Bekanntmachung

§ 22 Überprüfung behördlicher Entscheidungen

§ 22a Überwachungspläne, Überwachungsprogramme

Teil 5
Langzeitlager

§ 23 Errichtung und Betrieb

§ 24 Stilllegung und Nachsorge

Teil 6
Schlussvorschriften

§ 25 In der Ablagerungsphase befindliche Altdeponien

§ 26 In der Stilllegungsphase befindliche Altdeponien

§ 27 Ordnungswidrigkeiten

§ 28 (aufgehoben)

Anhang 1
Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme von Deponien der Klasse 0, I, II und III (zu § 3 Absatz 1, § 10 Absatz 1, den §§ 23, 28)

Anhang 2
Anforderungen an den Standort, geologische Barriere, Langzeitsicherheitsnachweis und Stilllegungsmaßnahmen von Deponien der Klasse IV im Salzgestein (zu § 3 Absatz 2, § 10 Absatz 1, § 11 Absatz 2)

Anhang 3
Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien (zu § 2 Nummer 5 bis 9, 23 bis 26, 37, § 6 Absatz 2 bis 5, § 8 Absatz 1, 3, 5 und 8, § 14 Absatz 3, den §§ 15, 23, 25 Absatz 1)

Anhang 4
Vorgaben zur Beprobung (Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von Abfällen und Deponieersatzbaustoffen) (zu § 6 Absatz 2, § 8 Absatz 1, 3 und 5, § 23)

Anhang 5
Information, Dokumentation, Kontrollen, Betrieb (zu § 4 Nummer 2, den §§ 9, 10 Absatz 2, § 11 Absatz 2, § 12 Absatz 1 bis 3, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5, § 17 Absatz 2, § 23 Absatz 1 Satz 1)

Anhang 6
Besondere Anforderungen an die zeitweilige Lagerung von metallischen Quecksilberabfällen bei einer Lagerdauer von mehr als einem Jahr in Langzeitlagern (zu § 23 Absatz 2 Satz 1)

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