Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 1533)
Die Änderung des § 7 Abs. 3 durch Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c der Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung vom 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 1533) tritt gem. Artikel 3 Abs. 2 derselben Verordnung am 1. Januar 2024 in Kraft und ist daher textlich noch nicht umgesetzt.
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