Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 8. August 2024 (GVBl. II Nr. 62 S. 1), gendert durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Juli 2025 (GVBl.II/25, Nr. 50, S.1)
Auf Grund der 94, 101 Absatz 1 bis 3 des Gebudeenergiegesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) und des 36 Absatz 2 des Gesetzes ber Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) in Verbindung mit 1 der Brandenburgischen Gebudeenergiebertragungsverordnung im Bereich der Gebudeenergieeinsparung vom 30. August 2022 (GVBl. II Nr. 60) verordnet der Minister fr Infrastruktur und Landesplanung:
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