Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2013 (BGBl. I. S. 658), zuletzt gendert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 207 S. 52)
Auf Grund des 8 Abs. 1 und 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) verordnet das Bundesministerium fr Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium fr Ernhrung, Landwirtschaft und Forsten und dem Bundesministerium fr Gesundheit nach Anhrung der beteiligten Kreise:
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
