logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Beschluss über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs

Weitere Fassungen/ Versionsvergleich

Änderungstext dieser Fassung anzeigen

Diese Fassung vergleichen

Weitere Fassungen

  • Vom 4. März 2013, ABl. L 76 S. 1, ber. 16. Juli 2013, ABl. L 193 S. 30

  • Vom 4. März 2013, ABl. L 76 S. 1

  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 4. M�rz 2013 �ber ein Nutzerhandbuch mit den Schritten, die zur Teilnahme an EMAS nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem f�r Umweltmanagement und Umweltbetriebspr�fung unternommen werden m�ssen (2013/131/EU)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 4. M�rz 2013, ABl. L 76 S. 1, zuletzt ge�ndert am 6. Dezember 2017, ABl. L 328 S. 38

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.865964

Präambel

Artikel 1

Artikel 2

Anhang

Anhang I

I. EINLEITUNG

II. WAS IST DAS SYSTEM FÜR UMWELTMANAGEMENT UND UMWELTBETRIEBSPRÜFUNG (EMAS)?

III. KOSTEN UND NUTZEN DER EINFÜHRUNG VON EMAS

IV.EMAS-VERORDNUNG

1. Allgemeines

1.1. GELTUNGSBEREICH

1.2. ANFORDERUNGEN

2. VORGEHENSWEISE FÜR DIE EINFÜHRUNG VON EMAS

2.1. UMWELTPRÜFUNG

2.2. UMWELTMANAGEMENTSYSTEM

2.2.1. Allgemeine Anforderungen

2.2.2. Umweltpolitik

2.2.3. Planung

2.2.3.1. Umweltzielsetzungen und -einzelziele

2.2.3.2. Umweltprogramm

2.2.4. Verwirklichung und Betrieb

2.2.4.1. Ressourcen, Aufgaben, Verantwortlichkeit und Befugnis

2.2.4.2. Kommunikation

2.2.4.3. Dokumentation und Dokumentenlenkung

2.2.4.4. Ablauflenkung

2.2.4.5. Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr

2.2.5. Überprüfung

2.2.5.1. Überwachung

2.2.5.2. Bewertung der Einhaltung von Rechtsvorschriften

2.2.5.3. Nichtkonformität, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen

2.2.5.4. Lenkung von Aufzeichnungen

2.2.6. Interne Umweltbetriebsprüfung

2.2.6.1. Programm für die Umweltbetriebsprüfung und Häufigkeit der Prüfungen

2.2.6.2. Tätigkeiten im Rahmen der internen Umweltbetriebsprüfung

2.2.6.3. Berichterstattung über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Umweltbetriebsprüfung

2.2.7. Managementbewertung

2.3. EMAS-UMWELTERKLÄRUNG

2.3.1. Mindestinhalt der EMAS-Umwelterklärung

2.3.2. Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

2.3.2.1. Kernindikatoren

2.3.2.2. Kernindikatoren und sie betreffende Flexibilitätselemente - Erläuterungen

2.3.2.3. Andere einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

2.3.2.4. Lokale Rechenschaftspflicht

2.4. VERFAHREN FÜR DIE BEGUTACHTUNG UND VALIDIERUNG

2.4.1. Wer darf im Rahmen von EMAS begutachten und validieren?

2.4.2. Welche Aufgaben haben die Umweltgutachter?

2.4.3. Anforderungen für die Anwendung eines Stichprobenverfahrens für die Begutachtung von Organisationen mit mehreren Standorten

2.4.3.1. Allgemeine Grundsätze

2.4.3.2. Von den Organisationen zu erfüllende Voraussetzungen

2.4.3.3. Wirtschaftszweige, in denen die Anwendung eines Stichprobenverfahrens gestattet werden kann

2.4.4. Leitlinien für die Anwendung eines Stichprobenverfahrens für die Begutachtung von Organisationen mit mehreren Standorten

2.4.4.1. Allgemeine Grundsätze

2.4.4.2. Das Stichprobenverfahren

2.4.5. In die Umwelterklärung aufzunehmende Dokumentation der Gründe für Stichprobenumfang und -verfahren

2.5. REGISTRIERUNGSVERFAHREN

2.5.1. An welche zuständige Stelle kann sich eine Organisation wenden?

2.5.2. Unterlagen und/oder Anforderungen für die Registrierung

2.5.3. Vor/während des EMAS-Registrierungsverfahrens zu erfüllende Bedingungen

2.5.4. Aussetzung oder Streichung der Registrierung von Organisationen

2.6. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN

3. VERWENDUNG DES EMAS-LOGOS

3.1. WIE DAS EMAS-LOGO VERWENDET WERDEN DARF

3.2. WIE DAS EMAS-LOGO NICHT VERWENDET WERDEN DARF

4. UMSTIEG VON EINEM ANDEREN UMWELTMANAGEMENTSYSTEM AUF EMAS

5. EMAS III FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN (KMU)

Anhang II

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück