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Vorschrift Beschluss über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung

Altfassung

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  • Vom 4. März 2013, ABl. L 76 S. 1, zuletzt geändert am 6. Dezember 2017, ABl. L 328 S. 38

  • Vom 4. März 2013, ABl. L 76 S. 1

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BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 4. März 2013 über ein Nutzerhandbuch mit den Schritten, die zur Teilnahme an EMAS nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung unternommen werden müssen (2013/131/EU)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 4. März 2013, ABl. L 76 S. 1, ber. 16. Juli 2013, ABl. L 193 S. 30

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.865964

Präambel

Artikel 1

Artikel 2

ANHANG
Nutzerhandbuch mit den Schritten, die zur Teilnahme an EMAS nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung

I. EINLEITUNG

II. WAS IST DAS SYSTEM FÜR UMWELTMANAGEMENT UND UMWELTBETRIEBSPRÜFUNG (EMAS)?

III. KOSTEN UND NUTZEN DER EINFÜHRUNG VON EMAS

IV. EMAS-VERORDNUNG

1. Allgemeines

1.1. Geltungsbereich

1.2. Anforderungen

2. Vorgehensweise für die Einführung von EMAS

2.1. Umweltprüfung

2.2. Umweltmanagementsystem

2.2.1. Allgemeine Anforderungen

2.2.2. Umweltpolitik

2.2.3. Planung

2.2.3.1. Umweltzielsetzungen und -einzelziele

2.2.3.2. Umweltprogramm

2.2.4. Verwirklichung und Betrieb

2.2.4.1. Ressourcen, Aufgaben, Verantwortlichkeit und Befugnis

2.2.4.2. Kommunikation

2.2.4.3. Dokumentation und Dokumentenlenkung

2.2.4.4. Ablauflenkung

2.2.4.5. Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr

2.2.5. Überprüfung

2.2.5.1. Überwachung und Messung

2.2.5.2. Bewertung der Einhaltung von Rechtsvorschriften

2.2.5.3. Nichtkonformität, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen

2.2.5.4. Lenkung von Aufzeichnungen

2.2.6. Interne Umweltbetriebsprüfung

2.2.6.1. Programm für die Umweltbetriebsprüfung und Häufigkeit der Prüfungen Das Programm

2.2.6.2. Tätigkeiten im Rahmen der internen Umweltbetriebsprüfung

2.2.6.3. Berichterstattung über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Umweltbetriebsprüfung

2.2.7. Managementbewertung

2.3. EMAS-Umwelterklärung

2.3.1. Mindestinhalt der EMAS-Umwelterklärung

2.3.2. Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

2.3.2.1. Kernindikatoren

2.3.2.2. Kernindikatoren und sie betreffende Flexibilitätselemente – Erläuterungen

2.3.2.3. Andere einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

2.3.2.4. Lokale Rechenschaftspflicht

2.4. Verfahren für die Begutachtung und Validierung

2.4.1. Wer darf im Rahmen von EMAS begutachten und validieren?

2.4.2. Welche Aufgaben haben die Umweltgutachter?

2.5. Registrierungsverfahren

2.5.1. An welche zuständige Stelle kann sich eine Organisation wenden?

2.5.2. Unterlagen und/oder Anforderungen für die Registrierung

2.5.3. Vor/während des EMAS-Registrierungsverfahrens zu erfüllende Bedingungen

2.5.4. Aussetzung oder Streichung der Registrierung von Organisationen

2.6. Wesentliche Änderungen

3. Verwendung des EMAS-Logos Was ist das EMAS-Logo?

3.1. Wie das EMAS-Logo verwendet werden darf

3.2. Wie das EMAS-Logo nicht verwendet werden darf

4. Umstieg von einem anderen Umweltmanagementsystem auf EMAS

5. EMAS III für kleine und mittlere Unternehmen (KMU

ANHANG

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