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Vorschrift Bekanntmachung der Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)

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  • Vom 7. September 2021 (BAnz AT 05.10.2021 B4)

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Bekanntmachung der Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)* - Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) - BUB - Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen - BUF - Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm - BEB - Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) - BUB-D - Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen - BUF-D

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 7. September 2021 (BAnz AT 05.10.2021 B4, ber. BAnz AT 02.12.2021 B6)

Amtliche Anmerkung:

* Amtliche Anmerkung: Diese Bekanntmachung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1226 der Kommission vom 21. Dezember 2020 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich gemeinsamer Methoden zur Lärmbewertung zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1482685

Bekanntmachung

Anlage 1:
Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) – BUB

Anlage 2:
Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen – BUF

Anlage 3:
Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm – BEB

Anlage 4:
Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) – BUB-D

Anlage 5:
Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen – BUF-D

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