Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 7. September 2021 (BAnz AT 05.10.2021 B4)
* Amtliche Anmerkung: Diese Bekanntmachung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1226 der Kommission vom 21. Dezember 2020 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich gemeinsamer Methoden zur Lärmbewertung zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.
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