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Vorschrift Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396), zuletzt geändert durch Artikel 9b Absatz 4 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 598, 600)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396), zuletzt geändert durch Artikel 11a Absatz 5 des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (GVBl. S. 686, 690)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396), zuletzt geändert durch § 1 Absatz 151 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98, 116)

  • Weitere 7 Fassungen…

Rechtssprechung zu: BayAbfG
  • VGH München: Mitwirkungspflichten des Abfallbesitzers, Urt. v. 11.03.2005

  • VGH München: Gewerbliche Sammlung von Hausmüll; kommunaler Anschluss- und Benutzungszwang, Beschl. v. 12. Januar 2005

  • VGH München: Satzungsmäßiges Verbot von Müllschleusen, Urt. v. 22. September 2005

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Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bayern

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1217

Erster Teil
Ziele der Abfallbewirtschaftung, Pflichten der öffentlichen Hand

Art. 1 Ziele der Abfallbewirtschaftung

Art. 2 Pflichten der öffentlichen Hand

Zweiter Teil
Träger der Abfallentsorgung

Art. 3 Entsorgungspflichtige Körperschaften

Art. 4 Mindestausstattung mit Entsorgungseinrichtungen und -anlagen

Art. 5 Mitwirkung kreisangehöriger Gemeinden

Art. 6 (aufgehoben)

Art. 7 Satzungen zur Regelung der kommunalen Abfallentsorgung

Art. 8 Zusammenschlüsse

Art. 9 Besondere Einrichtungen

Art. 10 Entsorgung von Sonderabfällen

Dritter Teil
Abfallwirtschaftsplan, Abfallbilanz und Abfallwirtschaftskonzept

Art. 11 Abfallwirtschaftsplan

Art. 12 Abfallbilanz

Art. 13 Abfallwirtschaftskonzept der entsorgungspflichtigen Körperschaft

Vierter Teil
Abfallbeseitigungsanlagen

Abschnitt I
Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren

Art. 14 Veränderungssperre

Art. 15 (aufgehoben)

Art. 16 (aufgehoben)

Art. 17 (aufgehoben)

Art. 18 (aufgehoben)

Art. 19 (aufgehoben)

Abschnitt II
Beseitigung und Stillegung von Deponien

Art. 20 Baueinstellung, Beseitigungsanordnung, Betriebsuntersagung

Art. 21 Pflichten des Inhabers untersagter Deponien

Art. 22 Stillgelegte Deponien

Fünfter Teil
Finanzielle Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen

Art. 23 Gewährung von Finanzierungshilfen

Art. 24 Finanzielle Förderung durch die Kommunen

Sechster Teil
Sachliche Zuständigkeit, Anordnungen für den Einzelfall, Aufsicht

Art. 25 Sachliche Zuständigkeit

Art. 26 Anordnungen für den Einzelfall, Kosten

Art. 27 Beseitigung verbotener Ablagerungen

Art. 28 Aufsicht und Überwachung

SiebterTeil
Ordnungswidrigkeiten

Art. 29 Ordnungswidrigkeiten

Achter Teil
Inkrafttreten

Art. 30 Inkrafttreten

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