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Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bayern

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396), zuletzt geändert durch § 52 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75, 100)

Erster Teil
Ziele der Abfallbewirtschaftung, Pflichten der öffentlichen Hand

Zweiter Teil
Träger der Abfallentsorgung

Dritter Teil
Abfallwirtschaftsplan, Abfallbilanz und Abfallwirtschaftskonzept

Vierter Teil
Abfallbeseitigungsanlagen

Abschnitt I
Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren

Abschnitt II
Beseitigung und Stillegung von Deponien

Fünfter Teil
Finanzielle Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen

Sechster Teil
Sachliche Zuständigkeit, Anordnungen für den Einzelfall, Aufsicht

SiebterTeil
Ordnungswidrigkeiten

Achter Teil
Inkrafttreten