Bund, 21.01.2009
Mit der Neufassung der Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung setzt die Bundesregierung die Richtlinie 2006/117/Euratom in nationales Recht um. Die Richtlinie 2006/117 löst die Richtlinie 92/3/Eurotom ab. Der Kerntitel der abzulösenden deutschen Verordnung "Verbringung radioaktiver Abfälle" enthält den Zusatz "oder abgebrannter Brennelemente".
Hintergrund der zugrunde liegenden Richtliniennovelle ist die nötige Abstimmung der Richtlinie 92/3/Euratom mit der Euratom-Richtlinie 96/29/Euratom zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen Gefahren durch ionisierende Strahlungen und der Richtlinie 2003/122/Euratom zur Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen.
Ferner passt die Neufassung der Richtlinie den europäischen Rechtsrahmen an internationale Übereinkommen, insbesondere an das Gemeinsame Übereinkommen der IAEO über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle, dem die Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) beigetreten ist.
[http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2009/0001-0100/48-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/48-09.pdf Entwurf einer Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung - AtAV)]
Siehe auf UMWELTdigital.de:
- [11735 Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung]
- [234232 RL 2006/117/EURATOM Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente]
- [375496 RL 2003/122/EURATOM Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen]
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