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Neue EU-Regelung zur Senkung klimaschädlicher Fluorierter Gase

Bund, 30.01.2014
Einsatz von F-Gasen soll bis 2030 um 80 Prozent gesenkt werden

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat die Entscheidung der Europäischen Union begrüßt, Import, Herstellung und Verkauf der klimaschädlichen Fluorierten Gase (F-Gase) deutlich einzuschränken. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments billigte heute das Verhandlungsergebnis von Rat, Parlament und Kommission zu einer neuen Verordnung, die den Einsatz von F-Gasen bis 2030 um 80 Prozent senken soll. "Das ist eine gute Nachricht für den europäischen Klimaschutz. Ich wünsche mir, dass dieses Beispiel auch auf der internationalen Ebene Nachahmer findet", sagte Hendricks.

Auch für die innovative deutsche Wirtschaft sei die Neuregelung ein Gewinn. "Viele Unternehmen sind heute bereits in der Lage, klimafreundliche Alternativen einzusetzen. Jetzt geben wir auch dem Rest der Wirtschaft das frühzeitige Signal zur Umstellung."

Fluorierte Treibhausgase werden unter anderem in Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, aber auch als Treibmittel für Dämmschäume oder Löschmittel eingesetzt. Ihr Treibhauspotenzial liegt 100 bis 22.000 mal höher als das von CO2. Der weltweite Beitrag der F-Gase zum Treibhauseffekt liegt derzeit bei zwei Prozent und entspricht damit dem des gesamten globalen Luftverkehrs. Aktuelle Studien prognostizieren ohne weitere Maßnahmen einen erheblichen Anstieg des Einsatzes von F-Gasen. Internationale Verhandlungen zu ihrer Eindämmung verliefen bislang erfolglos.

Die neue EU-Verordnung soll nun dafür sorgen, die Menge der F-Gase in Europa bis 2030 stufenweise um rund 80 Prozent zu senken. Erreicht werden soll dieses Ziel über eine Quotierung. Die Verordnung enthält zudem einen konkreten Ausstiegsplan für viele Produkte und Einrichtungen, die mit F-Gasen arbeiten. Nach dem Umweltausschuss müssen noch das Plenum des Europäischen Parlaments sowie der Rat offiziell zustimmen.

Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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