Bund, 11.03.2015
Hochwertiges Recycling soll Umwelt und Verbrauchern nützen
Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Bundeskabinett heute neue Regelungen zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten beschlossen. Ziel der neuen Regeln ist es, die Sammelmenge bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu steigern, wertvolle Metalle aus den Altgeräten rückzugewinnen und für eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu sorgen. Das heute beschlossene Elektro- und Elektronikgerätegesetz dient der Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben.
Nach dem neuen Elektrogesetz sind große Vertreiber zukünftig verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Als „große Vertreiber“ gelten Geschäfte, die auf mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Bei kleinen Geräten (keine Kantenlänge größer als 25 cm) müssen diese großen Vertreiber die Altgeräte sogar ohne Kauf eines entsprechenden Neugeräts zurücknehmen. Mit dieser Regelung wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher wesentlich einfacher, Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückzugeben. Das neue Elektrogesetz stärkt zudem eine qualitativ hochwertige Behandlung des Elektroschrotts, die auf die Rückgewinnung ressourcenrelevanter Metalle ausgerichtet ist. Auch die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland soll mit dem neuen Gesetz eingedämmt werden.
[http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/elektrog_novelle_gesetzentwurf_bf.pdf Entwurf: Novellierung ElektroG]
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchVUm Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.