Bund, 02.11.2016
Schutz vor Überschwemmungen soll weiter verbessert werden
Das Bundeskabinett hat am 2. November 2016 den Entwurf eines "Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes" (Hochwasserschutzgesetz II) beschlossen. Damit werden Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen erleichtert und beschleunigt.
Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es insbesondere,
- Vorschriften zu schaffen, die die Verfahren für die Planung, die Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen – so weit wie möglich und sinnvoll – erleichtern und beschleunigen, ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden,
- Gerichtsverfahren gegen geplante und genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen – so weit wie möglich und sinnvoll – zu beschleunigen,
- zusätzliche Vorschriften zu schaffen, die dazu beitragen, die Entstehung von Hochwasser einzudämmen,
- Regelungslücken zu schließen, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern.
[http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/hochwasserschutzgetz_ii_bf.pdf Entwurf: Hochwasserschutzgesetz II]
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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