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Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Entwurf Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz

Bund, 03.05.2017
Neue Regeln für mineralische Abfälle und Bodenschutz

Das Bundeskabinett hat am 3. Mai 2017 den Entwurf der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beschlossen. Die Mantelverordnung besteht aus mehreren Teilen. Den Kern des Regelungsvorhabens bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert.

Kernstück der Mantelverordnung ist zum einen die neu geschaffene Ersatzbaustoffverordnung. Sie regelt die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen aus Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen über ein System der Güteüberwachung. Der Einbau dieser Materialien in technische Bauwerke vor allem im Tiefbau richtet sich nach spezifischen Anforderungen, die die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes wahren.

Zum anderen wird mit der Mantelverordnung die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erstmals umfassend novelliert. Sie wird künftig auch regeln, welche Materialien zur Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen genutzt werden dürfen und für welche Materialien andere Verwertungs- und Entsorgungswege gefunden werden müssen. Außerdem gibt es weitere Verbesserungen im vorsorgenden Bodenschutz, zum Beispiel durch die Möglichkeit der Anordnung einer bodenkundlichen Baubegleitung bei größeren Vorhaben.

Beide Themenfelder sind von hoher Praxisrelevanz vor allem für den Verkehrswegebau und die Baustoff- und Entsorgungswirtschaft. Hier gab es bislang nur sehr allgemeine Vorgaben auf gesetzlicher Ebene, die lediglich durch nicht rechtsverbindliche und inzwischen teilweise veraltete technische Regeln oder Erlasse in den Ländern konkretisiert wurden. Durch die Einführung verlässlicher bundeseinheitlicher Regelungen sollen auch die Akzeptanz mineralischer Ersatzbaustoffe verbessert und Potenziale zur Steigerung des Recyclings gehoben sowie Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Die Mantelverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates.

[http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/mantelv_entwurf_bf.pdf Entwurf: Mantelverordnung]

Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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