Bund, 28.06.2017
Anpassung des UVP-Gesetzes an Europäisches Recht
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat eine umfassende Novelle des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beschlossen. Mit der Novelle soll die gesetzliche Grundlage an europäische Vorgaben angepasst werden. Europarechtlicher Anpassungsbedarf besteht, da die UVP-Änderungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Richtlinie sieht vor, den Bereich der Schutzgüter zu erweitern. Künftig sollen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beispielsweise auch der Flächenschutz, Klimaschutz, Energieeffizienz sowie Unfall- und Katastrophenrisiken betrachtet werden. Die Öffentlichkeit der UVP soll durch ein zentrales Internetportal gestärkt werden. Wesentlicher Anpassungsbedarf im UVPG ergibt sich aus der Richtlinie laut Begründung bei der Ausgestaltung der Verfahrensschritte einer UVP. Darüber hinaus soll die Novelle zum Anlass genommen werden, das Bundesrecht zu vereinfachen, zu harmonisieren und anwenderfreundlicher auszugestalten.
Ferner stellt der Entwurf das Verhältnis von Fachrecht zum UVPG klar. Die UVPG-Regelungen finden demnach künftig Anwendung, wenn das Fachrecht die wesentlichen Anforderungen dieses Gesetzes nicht beachtet. Außerdem enthält der Gesetzentwurf weitere Änderungen im Bundesberggesetz. Damit sollen Vorgaben der "Extractive Industries Transparency Initiative" (EITI) umgesetzt werden, der es laut Begründung um Finanztransparenz und Rechenschaftspflichten im Bergbau geht. Künftig sollen Behörden demnach der Öffentlichkeit auf Antrag Auskunft über zum Beispiel Inhaber und Laufzeit von Bergbauberechtigungen geben.
[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811499.pdf Entwurf: Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung]
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchVUm Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.