Änderungsentwurf zur Sportanlagenlärmschutzverordnung
Bund, 09.09.2017 Anpassung von Immisionsrichtwerten der 18. BImSchV
Am 9. September 2017 trat die Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1468) in Kraft. Durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung wird der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm von Sportanlagen geregelt.
Um den Spielbetrieb auf Sportanlagen zu fördern, wurden in der Sportanlagenlärmschutzverordnung die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr an die tagsüber geltenden Werte angepasst.
Darüber hinaus regelt die Verordnung Immissionsrichtwerte für die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete". Ferner soll der Sportbetrieb auf Anlagen, die bereits vor dem Jahr 1991 genehmigt oder zulässigerweise ohne Genehmigung errichtet worden sind, rechtlich besser abgesichert werden.
[http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Laermschutz/sportanlagenlaermschutzverordnung_entwurf_bf.pdf Entwurf: Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung]
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.