Bund, 26.03.2018
Verordnungsentwurf der Bundesregierung zu einer ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
Die Verordnung dient der Anpassung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) an die Vorgaben der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1). Diese Regelungen sind für den Fall der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Verfahren maßgeblich. Die Regelungen der Verordnung orientieren sich an den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), berücksichtigen aber zugleich auch die Besonderheiten des immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahrens. Änderungen der Verordnung sind u.a. notwendig bei den Bestimmungen über die Durchführung der UVP, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung des Flächenschutzes, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, der Energieeffizienz und von Unfall- und Katastrophenrisiken. Neue und detailliertere Vorgaben, die der Umsetzung in das deutsche Recht bedürfen, enthält die UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU ferner für die Erstellung des UVP-Berichts und für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Zur Information der Öffentlichkeit sollen zukünftig verstärkt elektronische Instrumente eingesetzt und zentrale Internetportale eingerichtet werden. Damit wird die Transparenz der UVP erhöht und damit auch der immissionsschutzrechtlichen Verfahren, deren integraler Bestandteil die UVP ist.
Darüber hinaus enthält die Verordnung Änderungen, die nicht durch die genannte Richtlinie ausgelöst sind, sondern der Anpassung an andere völker- bzw. europarechtliche Vorgaben bzw. der Angleichung des Wortlauts der 9. BImSchV an den Wortlaut des UVPG dienen oder redaktioneller Natur sind.
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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