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Entwurf zur Neufassung der TA Luft

Bund, 26.07.2018
Anpassung der TA Luft in Deutschland und der aktuelle Stand der europäischen Gesetzgebung bei Immissionsschutz

Die TA Luft ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie legt den Stand der Technik für über 50.000 Anlagen in Deutschland fest.

Die geltende TA Luft stammt aus dem Jahr 2002. Seither hat sich der Stand der Technik in vielen Bereichen weiterentwickelt. Um dem Anspruch an eine konsistente, vollzugsvereinfachende und –vereinheitlichende und rechtssichere Verwaltungsvorschrift weiterhin gerecht zu werden, ist eine Anpassung der TA Luft erforderlich. Das BMUB hat deshalb einen Entwurf für eine überarbeitete TA Luft vorgelegt.

Wichtige Änderungen der TA Luft sind in folgenden Bereichen nötig:

- In der TA Luft werden mehrere Regelungen aus dem EU-Recht in nationales Recht umgesetzt. Dies betrifft zahlreiche Vorsorgeanforderungen, die in Durchführungsbeschlüssen der Europäischen Kommission zu Schlussfolgerungen über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-Schlussfolgerungen) auf der Grundlage der Industrie-Emissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU) enthalten sind.

- Für alle Anlagen wird der Stand der Technik vor allem im Hinblick auf besonders relevante Luftschadstoffe wie Stickstoffoxiden oder Feinstaub überprüft.

- Von besonderer Bedeutung für die menschliche Gesundheit sind die Emissionen an besonders gesundheitsschädlichen Stoffen, zu denen in erster Linie solche zählen, die karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind oder bei denen der Verdacht auf eine entsprechende Wirkung besteht. Auch hierzu werden die Anforderungen in der TA Luft angepasst.

- Neu in die TA Luft aufgenommen werden sollen darüber hinaus Anforderungen an die Geruchsimmissionen sowie verfahrenslenkende Anforderungen zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), zur Berücksichtigung der Stickstoffdepositionen und zur Berücksichtigung von Bioaerosolimmissionen.

Entwurf: Neufassung TA Luft
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