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Entwurf zur Verordnung über die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle

Bund, 11.07.2019
Anforderungen an Endlagersicherheit neu geregelt

Artikel 1 des Entwurfs basiert auf den Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2010 (BMU-SiAnf 2010). Die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ beim deutschen Bundestag (Endlagerkommission) hat ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend auch über diese Sicherheitsanforderungen beraten und eine Expertenanhörung hierzu durchgeführt. In ihrem Abschlussbericht (BT-Drs. 18/9100) kommt die Endlagerkommission zu dem Ergebnis, dass die BMU-SiAnf 2010 grundsätzlich dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. In einzelnen Punkten hat die Endlagerkommission jedoch Empfehlungen zur Überarbeitung abgegeben.

Dementsprechend werden die materiellen Regelungen der BMU-SiAnf 2010 in Artikel 1 im Wesentlichen fortgeführt. Abweichungen sind insbesondere in der mittlerweile geänderten Rechtslage, vor allem den Regelungen des Standortauswahlgesetzes, sowie den entsprechenden Empfehlungen der Endlagerkommission begründet. Darüber hinaus ergeben sich teilweise weitreichende Änderungen in den verwendeten Formulierungen, dem Detaillierungsgrad sowie der Strukturierung, die aus den formalen Ansprüchen an Regelungen auf Verordnungsebene resultieren.

Artikel 2 regelt das Vorgehen bei der Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Gemäß StandAG sind solche vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Laufe des Auswahlverfahrens insgesamt dreimal für alle jeweils noch im Verfahren befindlichen Gebiete durchzuführen. Sie bilden eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete für die vertiefte Untersuchung in der jeweils nächsten Phase des Verfahrens bzw. als endgültiger Standort vorgeschlagen werden.

Die Regelungen der in Artikel 2 orientieren sich am international üblichen Vorgehen bei der Erstellung eines sog. „Safety Case“ und den entsprechenden Empfehlungen der Endlagerkommission (BT-Drs. 18/9100).

Entwurf: Verordnung über die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle
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