Entwurf der Neufassung der 28. Verordnung zur Durchf?hrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Bund, 06.08.2019 Anpassung der 28. BImSchV an ?nderungen von Emissionsgrenzwerten durch Europ?isches Recht
Seit 2017 legt eine neue Verordnung (EU) 2016/1628 die Emissionsgrenzwerte f?r die Motoren mobiler Maschinen und Ger?te fest. Darunter fallen unter anderem Baumaschinen, mobile Generatoren, kleinere Garten- und Arbeitsger?te, aber auch Schienenfahrzeuge sowie Binnenschiffe. Vorg?ngerin der EU-Verordnung ist die Richtlinie 97/68/EG, die durch die 28. BImSchV (alt) (Verordnung ?ber Emissionsgrenzwerte f?r Verbrennungsmotoren) in nationales Recht umgesetzt wurde. Da die NRMM Verordnung unmittelbar gilt, ist die 28. BImSchV (alt) nun obsolet.
Allerdings erfordert die EU-Verordnung 2016/1628 den Erlass nationaler Durchf?hrungsvorschriften. Insbesondere erfordert Artikel 57 die Sanktionierung bestimmter Verst??e gegen die EU-Verordnung. Mit der Neufassung der 28. BImSchV wird beabsichtigt, die nach EU-Recht erforderlichen Durchf?hrungsvorschriften (mit Ausnahme der Vorschriften f?r Binnenschiffsmotoren, welche separat durch BMVI geregelt werden) zu erlassen und die alte 28. BImSchV aufzuheben.
Die Ressortabstimmung zum Verordnungsentwurf erfolgt parallel zur Anh?rung der L?nder und der beteiligten Kreise. Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und nicht abschlie?end rechtsf?rmlich gepr?ft.
Die Frist zur Einsendung schriftlicher Stellungnahmen endet am 8. August 2019.
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