Bund, 11.03.2020
Nachbesserung der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie
Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf soll die Nitratbelastung der Gewässer reduzieren.
In einem Bereich von fünf Metern an den Ufern wird für landwirtschaftlich genutzte Flächen, die an Gewässer angrenzen und eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen, eine verpflichtende Begrünung vorgeschrieben. Dies soll verhindern, dass Düngemittel in die Gewässer geschwemmt werden. Eine anderweitige Nutzung der begrünten Flächen, etwa als Weideflächen, ist möglich. Das Gesetz dient zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Juni 2018 im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen einer unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, der am 03.04.2020 parallel zur Düngeverordnung darüber entscheiden soll. Laut Bundesumweltministerium könnte die EU-Kommission von einer Zweitklage und damit verbundenen Zwangsgeldern gegen Deutschland absehen, wenn beide Vorhaben bis dahin beschlossen würden.
Gesetzesentwurf zur Änderung des WHG
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